KONFIRMANDENARBEIT

Weitere Lockerungen - Immer mehr ist möglich!

Die neuen Regelungen machen wieder mehr Erleben und Arbeit an Beziehungen in der Konfi-Arbeit möglich. Davon wird auch das inhaltliche Auseinandersetzung profitieren.

(c) Katja Simon

In Hessen gilt, dass bei Gruppentreffen bis 25 Teilnehmer*innen keine Einschränkungen bestehen (Geimpfte/Genesene zählen nicht mit, können also zusätzlich teilnehmen!). Dennoch empfehlen wir, die AHA-L-Regeln zu beachten. Dabei können die Masken am Platz abgenommen werden. Für den Testnachweis ist das Testheft aus der Schule ausreichend. 

Auch in Rheinland-Pfalz gilt die 25 Personen-Regel. Zusätzlich ist auf die Warnstufen-Regelung für die Landkreise zu achten (Warnstufe 2: nur 10 Personen, Warnstufe 3: fünf Personen!). Die Testung der Konfis wird durch die Schule als geschehen vorausgesetzt.
 

Sonderfall: Wenn die Gruppe (inklusive Leitung) nur aus geimpften und Genesenen besteht, entfallen alle Einschränkungen!

Die Eltern sollten über die Schutz- und Hygienebedingungen informiert werden.  

Mögliche Bedenken der Konfis und der Eltern sollten ernst genommen werden. Ggf. ist für Konfis, die zu den präsentischen Treffen nicht kommen können/wollen ein digitales bzw. "at home"- Ersatz-Angebot zu planen.

Weitere Hinweise und Anregungen finden Sie auf unserer Sonderseite Konfi in Corona-Zeit oder auf https://konfi-arbeit.de 

 

Konfi-Freizeiten und Exkursionen:

Folgendes ist zu beachten:

  • Informieren sie im Vorfeld alle Konfis, Eltern und andere Beteiligte (Teamer*innen) über die jeweiligen rechtlichen Bestimmungen des Zielgebiets und die Hygienevorgaben der Unterkunft sowie die für das jeweilige Beförderungsmittel und die geplanten gemeinsamen Aktivitäten geltenden Regelungen.
  • Wenden Sie die 3-G-Regelung an und lassen sie die Konfis einen tagesaktuellen Test vor der Fahrt oder den Nachweis einer Impfung oder Genesung vorlegen.
  • Vor der Rückreise in den Heimatort sollten sich alle mit einem Selbsttest testen. Für geimpfte und genesene Konfis, Teamer*innen und Pfarrpersonen entfällt die Testpflicht.
  • Bei einem positiven Testergebnis ist die betroffene Person von der Reisegruppe zu trennen, das örtlich zuständige Gesundheitsamt zu informieren und ein PCR-Test zu veranlassen.
  • Eltern Minderjähriger haben die betroffene Jugendliche abzuholen. Die weiteren Teilnehmenden der Konfi-Fahrt führen eine tägliche Selbsttestung durch und tragen im Rahmen der gemeinsamen Aktivitäten medizinische Masken. Das für den Aufenthaltsort zuständige Gesundheitsamt erhält bei Bedarf von der Pfarrerin oder dem Pfarrer eine Liste mit den personenbezogenen Daten der Gruppe. Zur Absicherung einer evtl. nötigen täglichen Testung sind die dafür erforderlichen Testkits rechtzeitig vor Fahrtbeginn zu bestellen.
  • Diese Regelung gilt für Schulen ab dem 13.9. (PDF)