Konfi-Arbeit ist stets im Wandel und braucht neue Formen der Arbeit. Sie ist daher ein sehr geeignetes Feld, um neue Wege in der kirchlichen Arbeit zu betreten. Die Förderung von Innovationsvorhaben in der EKKW bietet daher auch für die Konfi-Arbeit neue Chancen.
Das Förderprogramm zielt mit einer Mindest-Projektgröße von 10.000 Euro im Jahr eher auf mittlere und große Vorhaben. Ein Grund mehr, sich mit anderen Gemeinden zusammen zu tun oder ein innovatives Konfi-Vorhaben im Kirchenkreis zu entwickeln.
Die Vergabekriterien passen gut zu einer zukunftsweisenden Konfi-Arbeit:
(Es müssen nicht alle Kriterien beim eigenen Vorhaben erfüllt sein !!!)
Erschließung neuer Kontakte zur Kirche – z.B. in einer Konfi-Arbeit, die
- sich für Ungetaufte öffnet
- Begegnungen mit Menschen anderer Sprache und Herkunft initiiert
- die Elternarbeit intensiviert
Kooperativ angelegte Vorhaben - z.B. in einer Konfi-Arbeit, die
- Im Kooperationsraum neu konzeptioniert wird
- Von Pfarrer*innen und Jugendreferent*innen gemeinsam entwickelt wird
Förderung kirchlicher Ausstrahlung - z.B. in einer Konfi-Arbeit, die
- öffentlichkeitswirksam ist
- anziehend wird für Jugendliche unterschiedlicher Prägung
- im Sozialraum präsent und wirksam ist
Ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit - z.B. in einer Konfi-Arbeit, die
- diakonische Haltungen übt und praktisch erfahrbar macht
- die Zukunftsfragen der Jugendlichen aufnimmt
Motivation zu haupt- und ehrenamtlichem Engagement - z.B. in einer Konfi-Arbeit, die
- jugendlichen Teamer*innen Raum gibt, sie begleitet und fördert
- Freude an der gemeinsamen Arbeit und dem gemeinsamen Erleben ausstrahlt
- Partizipation ermöglicht
Auch die weiteren Kriterien der Innovationsförderung sind für die Konfi-Arbeit gut anwendbar:
- Überschreiten traditioneller Orientierungen an Hauptamt, Parochie und Gebäuden.
- Spiritualität und Gemeinschaft
- Sozialraumbezug bzw. Zielgruppenbezug
- Inklusion und gelebte Vielfalt.
- Erschließung eigener Finanzquellen .
- exemplarischer Charakter
- Beteiligung ehrenamtlich Engagierter an Entwicklung, Planung und Umsetzung.
Die Eckdaten der Förderungsvoraussetzungen in Stichworten:
Förderzeitraum: bis zu fünf Jahren
Volumen: mindestens 10.000 Euro jährlich (Eigenanteil muss enthalten sein)
Antrag stellen bis 30. April 2022 oder 30. August 2022
Antrag auf Förderung enthält: einen Innovationsplan, Finanzplan und Personalplan.
Ausführliche Ausschreibung (Intranet EKKW)