Aktuelle Infos zur Lehrer*innen-Fortbildung zum Schuljahresbeginn (Stand 14.8.2020)
Nach § 5 der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebs von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie vom 07.05.2020 sind Präsenz-Fortbildungsveranstaltungen ab Schuljahresbeginn grundsätzlich wieder möglich. Der Veranstalter ist für die Einhaltung der Vorgaben der Verordnung sowie der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene in den jeweils aktuellen Fassungen verantwortlich. Fortbildungen sollten auch die Nutzung von Online-Formaten beinhalten.
Fortbildungsangebote des Landes für die hessischen Schulen werden im Schuljahr 2020/21 mit Ausnahme der von der Landesregierung festgelegten Schwerpunktthemen (Medienbildung und Digitalisierung sowie Unterstützung von Lehrpersonal an Grund- und Förderschulen) grundsätzlich in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden.
Die Fortbildungen externer Anbieter wie auch dem RPI - können unter Einhaltung der oben genannten Vorgaben auch während der Unterrichtszeit stattfinden.
Die Entscheidung über die Teilnahme einer Lehrkraft an einer Fortbildung liegt weiterhin bei der Schulleitung.