Der Weiterbildungskurs Ev. Religion wird von der Hessischen Lehrkräfteakademie, Sachgebiet Weiterbildung, in Kooperation mit dem RPI, dem Religionspädagogischen Institut der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck und der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau verantwortet. Er wird im Hessischen Amtsblatt ausgeschrieben und dauert eineinhalb bis zwei Jahre – je nach Abschluss. Der Kurs findet berufsbegleitend statt und ist entsprechend konzipiert: Er verbindet fachwissenschaftliches Lernen mit fachdidaktischen und unterrichtsbezogenen Fragestellungen und führt zu einer Fakultas im Fach Evangelische Religion.
Der nächste Kurs beginnt am 1. Februar 2026.
Bewerbungen sind zur Zeit nicht möglich.
Zur Ausschreibung (Kurs 2026-2028) des Hess. Kultusministeriums
Download Bewerbungsbogen (Kurs 2026-2028)
Die Kursdauer umfasst
- zum Erwerb des Unterrichtsfachs Evangelische Religion für das Lehramt an Grundschulen einen Zeitraum von zwei Schulhalbjahren vom 1. Februar 2026 bis zum 31. Januar 2028. Die Prüfungsphase findet in dem sich anschließenden Schulhalbjahr statt.
- zum Erwerb des Unterrichtsfachs Evangelische Religion für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen oder an Förderschulen einen Zeitraum von vier Schulhalbjahren vom 1. Februar 2026 bis zum 31. Januar 2028.
Zum 1. Februar 2026 wird von der Hessischen Lehrkräfteakademie, Sachgebiet I.1-2 Weiterbildung in Kooperation mit dem Religionspädagogischen Institut der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck und der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau im Auftrag des Hessischen Kultusministeriums der oben genannte Weiterbildungskurs eingerichtet.
Bewerberinnen – und Bewerberkreis
Für die Teilnahme an der oben genannten Weiterbildung ist die Zugehörigkeit zu einer evangelischen Kirche des Landes Hessen oder zu einer Freikirche, die Vollmitglied in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen ist
Voraussetzungen
Es können sich für die Teilnahme folgende hessische Lehrkräfte oder Lehrkräfte mit einer entsprechenden hessischen Gleichstellung ihrer Lehramtsprüfungen bewerben:
1. Lehrkräfte mit der Befähigung zum Lehramt an Grundschulen, die ihr erworbenes Lehramt um das Unterrichtsfach Evangelische Religion erweitern möchten,
2. Lehrkräfte mit der Befähigung zum Lehramt an Hauptschulen und Realschulen, die ihr erworbenes Lehramt um das Unterrichtsfach Evangelische Religion erweitern möchten,
3. Lehrkräfte mit der Befähigung zum Lehramt an Grundschulen mit einem Unterrichtsfach für die Jahrgangsstufen 5-10, die die Befähigung zum Lehramt an Hauptschulen und Realschulen erwerben möchten,
4. Lehrkräfte mit der Befähigung zum Lehramt an Förderschulen, die ihr erworbenes Lehramt um das Unterrichtsfach Evangelische Religion erweitern möchten,
5. Lehrkräfte mit der Befähigung zum Lehramt an Förderschulen, die die Befähigung zum Lehramt an Hauptschulen und Realschulen erwerben möchten,
6. Lehrkräfte mit der Befähigung zum Lehramt an Gymnasien, die die Befähigung zum Lehramt an Hauptschulen und Realschulen erwerben möchten,
7. Lehrkräfte mit der Befähigung zum Lehramt an beruflichen Schulen, die die Befähigung zum Lehramt an Hauptschulen und Realschulen erwerben möchten.
Der Kurs umfasst
- zum Erwerb des Unterrichtsfaches Evangelische Religion für das Lehramt an Grundschulen einen Zeitraum von zwei Schulhalbjahren vom 1. Februar 2026 bis zum 31. Januar 2028. Die Prüfungsphase findet in dem sich anschließenden Schulhalbjahr statt.
- zum Erwerb des Unterrichtsfaches Evangelische Religion für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen oder an Förderschulen einen Zeitraum von vier Schulhalbjahren vom 1. Februar 2026 bis zum 31. Januar 2028.
Abschlussprüfungen
- Erweiterungsprüfung nach § 33 des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes (HLbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 590), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Dezember 2024 (GVBl. 2024, Nr. 84). Die Erweiterungsprüfung besteht bei diesem Weiterbildungskurs für Lehrkräfte mit der Befähigung zum Lehramt an Gymnasien, an beruflichen Schulen bzw. für Lehrkräfte mit der Befähigung für Förderpädagogik aus einer vierstündigen Klausur oder einer einstündigen mündlichen Prüfung. Für Lehrkräfte mit der Befähigung zum Lehramt an Grundschulen besteht die Erweiterungsprüfung aus einer zwanzigminütigen mündlichen Prüfung.
- Zusatzprüfung nach § 56 des Hessischen Lehrkräftebildungsgesetzes (HLbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 590), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Dezember 2024 (GVBl. 2024, Nr. 84). Die Zusatzprüfung besteht bei diesem Weiterbildungskurs für Lehrkräfte mit der Befähigung zum Lehramt an Gymnasien, an beruflichen Schulen bzw. für Lehrkräfte mit der Befähigung zum Lehramt für Förderpädagogik aus einer vierstündigen Klausur oder einer einstündigen mündlichen Prüfung. Bei Lehrkräften, die über die Befähigung zum Lehramt an Grundschulen und einem Wahlfach bis Klasse 10 verfügen, besteht die Zusatzprüfung aus einer einstündigen mündlichen Prüfung.
Der nächste Kurs beginnt am 1. Februar 2026.
Bewerbungen an die Hessische Lehrkräfteakademie sind ab sofort möglich.
Zur Ausschreibung 2026 des Hess. Kultusministeriums
Download Bewerbungsbogen
Prof. Dr. Volkmar Ortmann (Studienleiter)
06420 - 9690 111
volkmar.ortmann@rpi-ekhn-ekkw.de
Inhalte und Veranstaltungsformen
Die Inhalte orientieren sich an den theologischen Disziplinen und an den Vorgaben der „Kerncurricula und Bildungsstandards“ des Landes Hessen. Fachwissenschaftliches Lernen wird mit fachdidaktischen und unterrichtspraktischen Fragestellungen verbunden.
Die Inhalte des Kurses orientieren sich an den Kerncurricula Hessens für die Grundschule und die Sekundarstufe I (Haupt- und Realschule).
Der Kurs beinhaltet folgende Elemente des Eigenstudiums: Literaturarbeit, schriftliche Hausaufgaben, Erstellung von Arbeitsmaterialien etc.
Der Weiterbildungskurs wird in folgenden Veranstaltungsformen durchgeführt:
- Blockveranstaltungen,
- halbtägige Regionalgruppentreffen,
- Eigenstudien.
Termine und Orte für die mehrtägigen Blockveranstaltungen:
Für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen bzw. Förderschulen
• 10.02.2026 (RPI Marburg-Auftaktveranstaltung)
• 16.03.-19.03.2026 (Fuldatal)
• 26.05.-29.05.2026 (Fuldatal)
• 01.09.-04.09.2026 (Hofgeismar)
• 23.11.-26.11.2026 (Fuldatal)
• 22.02.-25.02.2027 (Weilburg)
• 31.05.-03.06.2027 (Hofgeismar)
• 27.10.-29.10.2027 (Hofgeismar)
Für das Lehramt an Grundschulen
• 10.02.2026 (RPI Marburg-Auftaktveranstaltung)
• 16.03.-19.03.2026 (Fuldatal)
• 26.05.-28.05.2026 (Fuldatal)
• 01.09.-04.09.2026 (Hofgeismar)
• 23.11.-26.11.2026 (Fuldatal)
Darin sind zwei Tage für inklusive Thematiken enthalten. (Änderungen vorbehalten)
Teilnahmevoraussetzungen
Um erfolgreich teilnehmen zu können, sind grundlegende Computerkenntnisse, der Zugriff auf einen PC mit dem Betriebssystem Windows mit Internetzugang und eine persönliche E-Mail-Adresse erforderlich.
Kursgröße
Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist auf max. 30 begrenzt, davon sind je nach Bewerbungen etwa 15 Plätze für das angestrebte oder zu erweiternde Lehramt an Hauptschulen und Realschulen und etwa 15 Plätze für das zu erweiternde Lehramt an Grundschulen.