Aktuell herrscht eine offene Situation bei den Infektionszahlen und vielerorts werden Lockerungen diskutiert oder beschlossen.
In der Konfi-Arbeit ist nach wie vor rechtlich gesehen vieles möglich. Die Entwicklung der Lage gerade auch vor Ort sollte gut im Blick bleiben.
Für die Konfi-Arbeit geben wir folgende Empfehlungen – nach wie vor liegen die Entscheidungen in der Verantwortung der Kirchenvorstände.
In Hessen und Rheinland-Pfalz ist rein von den rechtlichen Bestimmungen der Landesregierungen her, die Konfi-Arbeit präsentisch möglich. Die Pflicht zur Einhaltung eines Mindestabstand (1,5 m) besteht nicht mehr. Je nach Gegebenheit (z.B. schlechte Möglichkeit zum Lüften) sollte aber dennoch auf Abstände geachtet werden.
In Hessen werden Jugendliche im Konfi-Alter, die einen aktuellen Eintrag in ihrem Testheft (schulische Testung) vorweisen können, genauso angesehen wie Geimpfte und Genesene (mit Negativnachweis). In diesem Sinn gilt in der Konfi-Arbeit die 3G-Regel.
Die EKHN hat darüber hinaus festgelegt, dass auch in der Konfi-Arbeit am Platz Maske zu tragen ist.
Dieser Regelung schließen wir uns als Empfehlung auch für die Konfi-Arbeit in der EKKW an!
In Rheinland-Pfalz wird der Schultest nicht mehr generell als aktueller Test anerkannt. Möglich ist aber bei fehlendem aktuellem Testnachweis ein örtlich beaufsichtigter Selbsttest.
In Rheinland-Pfalz kann die Maske am Platz abgesetzt werden!
Achtung: Die örtlichen Gesundheitsämter und die Landkreise können abweichende Regelungen erlassen, die zu berücksichtigen sind!
Die noch bestehenden Freiheiten sollten einerseits dazu genutzt werden, eine beziehungsreiche, lebendige und interaktive Konfi-Arbeit zu gestalten.
Andererseits ist darauf zu achten, dass die möglichen Sorgen und Ängste der Beteiligten – Konfis, Eltern, Mitarbeitende, aber auch die eigenen! – ernstgenommen und in den Regelungen und Abläufen berücksichtigt werden. So kann auch ein höherer Schutzstandard praktiziert werden, als rechtlich gefordert.
Materialhinweise auf unserer Sonderseite
Bei Konfirmandenfreizeiten sollte die Durchführbarkeit genau geprüft werden, insbesondere angesichts der Inzidenzzahlen und der Größe der Gruppe. Die Bedingungen am Ziel-Ort und des Tagunshauses sind zu beachten. Es ist sinnvoll, sich an den Regelungen der Schulen für Schulfreizeiten zu orientieren: hier (unter dem Punkt Schulorganisation)
Links:
Grundsätze des Krisenstabs der EKHN für Hessen (21.03.22) und für Rheinland-Pfalz (21.03.22)