Immer wieder wird dieses Thema in unseren Fortbildungen angesprochen. Es ist zweifellos eine Herausforderung, die vorgegebenen Inhalte und Kompetenzen des KCGO in einem zweistündigen Kurs zu vermitteln, zumal sich aus schulinternen Gründen die Unterrichtszeit häufig nochmals
Wie sieht die rechtliche Situation aus? Laut der Oberstufen- und Abiturverordnung des Landes Hessen (OAVO) ist es der jeweiligen Schulleitung überlassen, ob die Fächer Kunst, Musik und Religion/Ethik zwei- oder dreistündig unterrichtet werden. Bei allen anderen Fächern ist der dreistündige Unterricht im Grundkurs vorgegeben.
Das bedeutet: Es lohnt, sich in der eigenen Schule für einen dreistündigen RU in der Oberstufe einzusetzen, mit Argumenten und einer gewissen Beharrlichkeit. Solche Argumente können z.B. die Gleichbehandlung des Fachs Religion/Ethik mit anderen vergleichbaren Fächern (PoWi, Geschichte) oder die Notwendigkeit, Schüler/innen gut auf das Landesabitur vorzubereiten, sein. Nicht unwichtig ist auch der Hinweis auf die zahlenmäßig oft großen Lerngruppen im RU (was den Arbeitsaufwand für die Lehrkräfte zusätzlich erhöht) und die Verpflichtung auf zwei Klausuren (wie in dreistündigen Grundkursen).
Genaue Zahlen zum zwei- bzw. dreistündigen RU liegen uns nicht vor, insgesamt dürfte es etwas mehr zweistündige als dreistündige Kurse geben. An einzelnen Schulen beschränkt sich der dreistündige Unterricht auch auf die Q1 und Q2, was durchaus eine überlegenswert Variante ist.