In Hessen und Rheinland-Pfalz besteht keine gesetzliche Pflicht zum Tragen von Masken in Innenräumen mehr.
Auch die 3-G-Regelung wird nur noch beschränkt einsetzbar sein. Angesichts der nach wie vor hohen Infektionsraten Beide empfehlen beide Landeskirchen aber das Festhalten an "risikoreduzierenden Maßnahmen". In der EKHN wird generell die Maskenpflicht für Gruppenangebote in Innenräumen empfohlen.
Daher empfehlen wir, in der Konfi-Arbeit die Masken mindestens bis zum Platz tragen zu lassen.
So lange die regelmäßigen Testungen in den Schulen weitergeführt werden, ist für die Konfi-Arbeit faktisch auch eine 3G-Situation gewährleistet.